Eintragung fürs Volksbegehren FÜR IMPF-FREIHEIT 18. Jänner bis 25. Jänner 2021 in jedem Gemeindeamt Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: „Der Art.7 (1) der Österreichischen Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen: Staatsbürger, die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen, dürfen in keiner ...