Und wir sehen jetzt schon ganz aktuell, wo das alles hinführen soll!
Und schon sind wir wieder bei der "Deutungshoheit"!Internetanbieter kommen polizeilichen Aufforderungen zur Entfernung von Inhalten in großem Umfang freiwillig nach, trotzdem sollen sie mit einem Gesetzesvorschlag zur Kooperation gezwungen werden. Eine Einigung könnte noch unter deutscher Ratspräsidentschaft erfolgen.
Die Verhandlungen um eine EU-Verordnung gegen die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte könnten in den nächsten Wochen erfolgreich beendet werden. Nach den jüngsten Anschlägen in Frankreich und Wien haben das Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in wesentlichen Punkten Zugeständnisse gemacht. Dies geht aus einem Entwurf vom 9. November hervor, den die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch zu den Trilog-Verhandlungen, an denen auch die Kommission beteiligt ist, online gestellt hat.
Mit dem vor zwei Jahren von der Kommission vorgelegten Gesetzesvorschlag drängt die EU auf „verschärfte Maßnahmen“ zur Bekämpfung terroristischer Internetinhalte. Ein ganzes Kapitel des Entwurfs widmet sich Maßnahmen, die das Hochladen und Teilen von Texten, Bildern, Tonaufnahmen und Videos „wirksam eindämmen“ sollten, darunter eine Frist von einer Stunde zwischen Anordnung und Umsetzung sowie technische Mittel gegen das erneute Hochladen. KritikerInnen hatten hierunter die Einführung von Uploadfiltern auch für kleine Anbieter verstanden.
Berichtspflicht zu „spezifischen Maßnahmen“
Die im Rat zusammengeschlossenen Mitgliedstaaten wollen nun auf verpflichtende „proaktive Maßnahmen“ bei den Internetdienstleistern verzichten. Dies war eine der Hauptforderungen des Parlamentes gewesen. Die Formulierung soll nun in „spezifische Maßnahmen“ geändert werden. Zwar werden „automatisierte Werkzeuge“ zur Erkennung inkriminierter Inhalte weiterhin erwähnt, ihrer möglichen Einführung wird aber ein „gegebenenfalls“ vorangestellt.
Jedoch sollen die Dienstleister Bericht ablegen, welche „spezifischen Maßnahmen“ sie anwenden. Eine zuständige Behörde im Sitzstaat soll dann beurteilen, ob diese wirksam und verhältnismäßig sind. Sofern Uploadfilter genutzt werden, sollen die entfernten Inhalte in jedem Fall menschlicher Überprüfung unterliegen. Die Firmen sollen außerdem Zahlen zu ergangenen Entfernungsanordnung und deren Umsetzung veröffentlichen, diese werden dann ins Verhältnis zu den NutzerInnen der Plattform gesetzt. Es bleibt also weiterhin möglich, dass die Anbieter zu mehr Kontrolle ihrer Inhalte gezwungen werden.
Einig wurden sich Rat und Parlament auch zur Definition „terroristischer Inhalte“, deren Umfang mit dem „Verherrlichen terroristischer Aktivitäten“ sogar erweitert wurde. Umfasst sind außerdem Postings, die eine Herstellung von Sprengstoffen, Schusswaffen „oder anderen Waffen“ darstellen. Der Absatz enthält zudem die nicht näher eingegrenzte Formulierung „andere Methoden und Techniken“.
weiter hier: https://netzpolitik.org/2020/umstrit...dem-abschluss/
Wer bestimmt denn, was "terroristische Inhalte" sind???
Wir erinnern uns:
Über 11 Jahre alt! Hoffentlich fällt einigen die Kinnlade wegen dieser "Verschwörungstheorien?" herunter!
LG