Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Und schon gibt es den ersten Ärger mit flinken Abmahnanwälten – neben teils kuriosen anderen Folgen.
Die DSGVO, die als Text schon seit 2016 zur Verfügung stand, trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Große international agierende Firmen mit entsprechender Rechtsabteilung waren vorbereitet und versandten ihre Pflichtmitteilungen und Zustimmungsaufforderungen fristgemäß. Auf nationaler Ebene brach zumindest in Deutschland ein Chaos aus.
Zahlreiche kleine und mittlere Firmen, aber auch Blogger und sogar die Düsseldorfer Anwaltskammer nahmen ihre Internetauftritte wegen entstandener Unsicherheiten zeitweise vom Netz.
Doch das Internet ist nur eine Seite der Medaille, aber diejenige die erst einmal am auffälligsten betroffen ist. Es ist bei genauer Beachtung der Vorschriften schon schwierig, das Einverständnis zur Datenverarbeitung einzuholen, da auch dabei schon Daten anfallen, die zu schützen sind …
Beispiel Fotografie Viele Unsicherheiten ergeben sich bei Fragen wie zum Beispiel der Veröffentlichung von digitalen Fotografien. Insbesondere wenn auf diesen Fotografien Menschen abgebildet sind. Diese liegen ja in einem „Dateisystem“ vor.
Neben den jetzt schon schwierig zu beurteilenden Fragen des Copyrights, wenn zum Beispiel der angestrahlte Eiffelturm im Hintergrund sichtbar ist, kommen jetzt noch Fragen hinzu, ob auch Personen der Veröffentlichung zustimmen müssen, die nur zufällig abgebildet sind.
Wenn ja, wäre zu fragen, ob es schon reicht, dass nur der Rücken zu sehen ist oder ob für eine Zustimmungspflicht die Person als solche identifizierbar sein muss. Hinzu kommt, dass für Pressefotografen diverse Einschränkungen nicht gelten.
Analoge Fotos per Film sind nicht betroffen Wer mit einem klassischen Film fotografiert, ist so lange nicht betroffen, wie er das Foto nicht in einen Computer einscannt. Ab dann würden, da danach das Foto in einem Dateisystem vorliegt, die DSGVO Vorschriften gelten. Vorher nicht.
Viele Fragen dieser Art, insbesondere der Fotografie, waren auch vorher schon durch das alte Bundesdatenschutzgesetz geregelt und mit entsprechenden Ausnahmen versehen worden. Zu vielen Fragen dieser Art hätte der Bundestag schon seit zwei Jahren entsprechende Rechtsvorschriften erlassen können, die einer überbordenden Reglementierung einen Riegel hätten vorschieben können.
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https://www.epochtimes.de/politik/de...-a2452134.html