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Thema: EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

  1. #11
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    DSGVO Auf diese Themen konzentrieren sich die Datenschutz-Behörden

    Der Versuch der Überzeugung mittels eines mühevoll entworfenen Bildes?

    Ich glaube denen kein einziges Wort!

    Es ist wohl eher anders herum, die haben jetzt die Möglichkeit Schwachpunkte zu suchen, um die Überwachung noch weiter zu perfektionieren.


    DSGVO steht für die "Datenschutz-Grundverordnung" der EU: Listen ohne Blogger
    Die Unsicherheit war groß, als am 25. Mai die Schonfrist der DSGVO endetet. Jetzt haben Datenschutz-Aufsichtsbehörden erstmals festgelegt, auf welche Bereiche der Datenverarbeitung sie sich konzentrieren wollen.

    Laut einem Bericht von "heise online" gehören dazu in erster Linie Soziale Netzwerke, Scoringwerte und Fahrzeugdaten.

    Aus Angst vor Abmahnwellen hatten über 300 Blogger bereits ihre Webseiten geschlossen. Doch die Aufsichtsbehörden richten ihr Augenmerk auf ganz andere Bereiche. Dies geht aus Listen hervor, die die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern in den vergangenen Tagen veröffentlicht haben. Bisher konnten sich die Länder untereinander nicht auf eine gemeinsame Liste einigen. Auch mit dem Bund gibt es noch Abstimmungsbedarf. Der Bundesdatenschützer hat zwar einen Liste, aber ohne konkrete Beispiele vorgelegt.

    Auf der Liste der baden-württembergischen Aufsichtsbehörde stehen laut "Heise online" einige Branchen die jetzt eine so genannte Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen. Dazu gehören Soziale Netzwerke sowie Dating-, Kontakt- und Bewertungsportale. Ebenfalls auf der Liste stehen Mobilitätsdienste, die für das vernetzte und autonome Fahren gebraucht werden. Auch Insolvenzverzeichnisse und Inkassodienstleister sowie das "Scoring" durch Auskunft-Anbieter, Banken und Versicherungen stehen auf der Liste. Aber auch das Tracking von Kundenbewegungen in Warenhäusern, Verkehrsstromanalysen per Mobilfunk und die Geolokalisierung von Beschäftigten über Fahrzeuge oder Arbeitsgeräte. Nahfunk-Anwendungen durch Apps oder Kartendienste werden ebenfalls durchleuchtet.

    Die Datenschutz-Folgenabschätzung kann eine Aufsichtsbehörden von Firmen verlangen. Diese kann Empfehlungen aussprechen, an dies sich die Unternehmen halten müssen. Auch die Wirksamkeit der organisatorisch und technischen Maßnahmen muss regelmäßig nachgewiesen werden, zum Beispiel durch Zertifikate.


    Quelle: https://www.t-online.de/digital/id_8...behoerden.html
    LG
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  2. #12
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    DSGVO hat absurde Folgen – Bürokratie statt Schutz?

    Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Und schon gibt es den ersten Ärger mit flinken Abmahnanwälten – neben teils kuriosen anderen Folgen.

    Die DSGVO, die als Text schon seit 2016 zur Verfügung stand, trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Große international agierende Firmen mit entsprechender Rechtsabteilung waren vorbereitet und versandten ihre Pflichtmitteilungen und Zustimmungsaufforderungen fristgemäß. Auf nationaler Ebene brach zumindest in Deutschland ein Chaos aus.
    Zahlreiche kleine und mittlere Firmen, aber auch Blogger und sogar die Düsseldorfer Anwaltskammer nahmen ihre Internetauftritte wegen entstandener Unsicherheiten zeitweise vom Netz.
    Doch das Internet ist nur eine Seite der Medaille, aber diejenige die erst einmal am auffälligsten betroffen ist. Es ist bei genauer Beachtung der Vorschriften schon schwierig, das Einverständnis zur Datenverarbeitung einzuholen, da auch dabei schon Daten anfallen, die zu schützen sind …
    Beispiel Fotografie

    Viele Unsicherheiten ergeben sich bei Fragen wie zum Beispiel der Veröffentlichung von digitalen Fotografien. Insbesondere wenn auf diesen Fotografien Menschen abgebildet sind. Diese liegen ja in einem „Dateisystem“ vor.

    Neben den jetzt schon schwierig zu beurteilenden Fragen des Copyrights, wenn zum Beispiel der angestrahlte Eiffelturm im Hintergrund sichtbar ist, kommen jetzt noch Fragen hinzu, ob auch Personen der Veröffentlichung zustimmen müssen, die nur zufällig abgebildet sind.

    Wenn ja, wäre zu fragen, ob es schon reicht, dass nur der Rücken zu sehen ist oder ob für eine Zustimmungspflicht die Person als solche identifizierbar sein muss. Hinzu kommt, dass für Pressefotografen diverse Einschränkungen nicht gelten.
    Analoge Fotos per Film sind nicht betroffen

    Wer mit einem klassischen Film fotografiert, ist so lange nicht betroffen, wie er das Foto nicht in einen Computer einscannt. Ab dann würden, da danach das Foto in einem Dateisystem vorliegt, die DSGVO Vorschriften gelten. Vorher nicht.
    Viele Fragen dieser Art, insbesondere der Fotografie, waren auch vorher schon durch das alte Bundesdatenschutzgesetz geregelt und mit entsprechenden Ausnahmen versehen worden. Zu vielen Fragen dieser Art hätte der Bundestag schon seit zwei Jahren entsprechende Rechtsvorschriften erlassen können, die einer überbordenden Reglementierung einen Riegel hätten vorschieben können.

    weiter hier: https://www.epochtimes.de/politik/de...-a2452134.html
    Liebe Grüße
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  3. #13
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    DSGVO: Ausländische Regierungen dürfen weiter Daten sammeln

    Nach Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dürfen US-amerikanische Behörden weiterhin Daten von EU-Bürgern sammeln. Der DSGVO gilt nicht für Geheimdienste.

    weiter hier: https://webcache.googleusercontent.c...ient=firefox-b
    DSGVO bringt Beweislast-Umkehr für Unternehmen

    Die IHK Frankfurt sieht erhebliche Probleme für kleine und mittelständische Unternehmen durch die DSGVO.

    Simone Bettelmann, Referentin für Datenschutz bei der IHK Frankfurt am Main, sieht in der neuen Datenschutzverordnung (DSGVO) der EU erhebliche Probleme vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.
    Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Welche konkreten Maßnahmen haben ihre Mitglieder zur DSGVO getroffen?
    Simone Bettelmann: Die meisten haben zunächst eine GAP Analyse durchgeführt, um den konkreten Anpassungsbedarf festzustellen. Sicher haben viele Unternehmen die Informationspflichten in ihren Datenschutzerklärungen an die neuen Anforderungen angepasst, Vereinbarungen über Auftragsverarbeitungen aktualisiert oder einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt.
    Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Gibt es bei der Umstellung finanzielle oder organisatorische Hürden?
    Simone Bettelmann: Einige der Neuerungen der DSGVO bedeuten vor allem einen bürokratischen – und damit letztlich auch einen finanziellen Aufwand. Die DSGVO sieht in Art. 5 Abs. 2 DSGVO eine Rechenschaftspflicht vor, die einer Beweislastumkehr gleichkommt. Neben der Einhaltung des Datenschutzes muss diese nun auch zum Nachweis dokumentiert werden. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand. Hinzu kommt, dass die DSGVO mit 99 Artikeln und fast doppelt so vielen Erwägungsgründen ein komplexes Regelwerk ist. Nicht jeder Unternehmer verfügt über Mitarbeiter mit juristischem Hintergrund oder hat die Kapazitäten, einen Mitarbeiter hierzu zu schulen. Dann ist ggf. ein Rückgriff auf externe Berater erforderlich.
    Deutsche Wirtschaftsnachrichten: Mit welchen Schwierigkeiten sehen sich die IHK-Mitglieder von nun an konfrontiert?
    Simone Bettelmann: Viele Unternehmer sind verunsichert. Es stellen sich nun Fragen in der Praxis wie z. B. „Wie setzen wir die Informationspflichten konkret um?“ oder „Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen gelten als angemessen, um die Datensicherheit zu gewährleisten?“. Hier bedarf es Antworten und Hilfestellungen von den zuständigen Behörden. Viele Fragen werden sicher in der nächsten Zeit geklärt werden. Unternehmer sind also gefordert, die weitere Entwicklung zu beobachten und die bisher getroffenen Maßnahmen ggf. anzupassen

    Quelle: https://webcache.googleusercontent.c...ient=firefox-b
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  4. #14
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    DSGVO: Handwerker verlieren den Überblick über Datenschutz

    Die DSGVO sorgt bei Handwerkern und Kommunen für erhebliche Verunsicherung.

    Die Datenschutz-Grundverordnung der EU sorgt überall in Deutschland für Verunsicherung. Beispielsweise im Schwalm-Eder-Kreis (nördliches Hessen), wie die Kasseler HNA berichtet.
    Viele Handwerksbetriebe wüssten nicht, ob sie einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen oder nicht, berichtet Jürgen Altenhof, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. Zwar sei die gesetzliche Regelung auf den ersten Blick offenkundig: Wenn mehr als zehn Betriebsangehörige ständig mit Daten zu tun haben, muss ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden. Doch bei genauerem Hinsehen sei die Sache gar nicht mehr so klar: Schließlich sei die Bedeutung von „ständig“ Auslegungssache – im Endeffekt bedürfe es jedes Mal einer Einzelprüfung. In diesem Zusammenhang könnten viele, vor allem kleinere Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung, in naher Zukunft Post von einer Abmahn-Kanzlei bekommen, so die Befürchtung des stellvertretenden Geschäftsführers der Kreishandwerkerschaft, Wolfgang Scholz.
    Auch die Kommunen üben an der Verordnung Kritik. Zum Beispiel die Stadtverwaltung von Schwalmstadt, die einen riesigen Dokumentationsaufwand beklagt. Verunsichert sind auch die Vereine. Ihre Vertreter „tappen im Dunkeln“ und fragten sich ständig, ob sie schon einen Fehler gemacht hätten, so Hans Heinrich Neumann, der neu ernannte Datenschutzbeauftragte des Sportkreises Schwalm-Eder. Wie hoch mögliche Geldstrafen bei Verstößen gegen die Verordnung ausfallen würden, wisse allerdings niemand, sagt der Justiziar des Landessportbundes Hessen, Sebastian Klein. Auch Experten seien überfragt.

    Der deutschstämmige Investor und Paypal-Mitgründer Peter Thiel hat lautstark über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschimpft. Das sei die „Chinesische Mauer von Europa“, sagte Thiel am Dienstag auf einer Veranstaltung in Berlin. Im Silicon Valley habe jeder gedacht: „Das können sie nicht machen.“ Auf deutsch könne man auch sagen: „Das ist ein ganz dummes Eigentor.“ In erster Linie würden europäische Startups bestraft, kritisierte Thiel, der zu den ganz frühen Facebook-Investoren gehört. Die DSGVO sei es eine „protektionistische“ Maßnahme gegen die großen US-Konzerne.

    Quelle: https://webcache.googleusercontent.c...ient=firefox-b
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