Die Ansteckungswahrscheinlichkeit mit Viren über Aerosole liegt im Außenbereich bei Null.
Darüber hat schon die Gesellschaft für Aerosolforschung berichtet.
Dazu gibt es eine gute Studienlage.
Selbst Studien über gut belüftete Innenräume kommen zu diesem Ergebnis.
Gebetsmühlenartig wird wiederholt:
"
Corona ist eine Innenraumerkrankung".
Trotzdem gibt es seit einem Jahr keine Versuche des RKI, die Übertragungorte systematisch zu erfassen.
Warum?
Gäbe es diese Studie, wären Machtpolitik und willkürliche Entscheidungen durch Gerichte nicht möglich.
Weder die politischen Entscheidungsträger, noch die Gerichte prüfen Maßnahmen auf Plausibilität. Das ist aber deren Aufgabe.
Hierdurch entstehen furchtbare Kollateralschäden, die erhebliches Leid durch menschliche Eingriffe in unser Leben verursachen.
Und an dieser Stelle diskutieren wir nicht nur über fehlerhafte Entscheidungen, hier diskutieren wir über Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 Völkerstrafgesetzbuch.
Unser Grundgesetz verbietet es, uns "zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu machen". Werden wir aber ohne Plausibilität zu "potenziell tödlichen Gefahren" erklärt und uns Kontakt und Lebensfreude weithin verboten, und die Existenzgrundlage genommen, sind wir nur noch Objekte staatlichen Handelns und unsere Menschenwürde ist mit Füßen getreten.
Ich bin ein Mensch und lasse mir diese staatlichen Repressionsmaßnahmen nicht gefallen.
Ich bin Rechtsanwalt und weiß, dass ich mich juristisch, historisch und soziologisch im Recht befinde.