Liebe GrüßeWeil er eine Kundin bei einem Massage-Termin vergewaltigte, ist ein 40-jähriger Masseur in Dresden zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer „Wiedergutmachung“ von 3.000 Euro an das Opfer verurteilt worden. Diese Summe kann er in Raten von 100 Euro pro Monat bezahlen. Die „Wiedergutmachung“ könne gestreckt werden, weil das Massage– und Wellnessstudio des aus Indien stammenden Vergewaltigers aufgrund der Corona–Verordnungen geschlossen sei, so die Entscheidung des Gerichts.
Laut Staatsanwaltschaft war der Mann wegen mehrerer Vergewaltigungen der Frau angeklagt. Das schreibt die Berliner Zeitung. Tag24 schildert die Situation etwas anders: „Laut Anklage belästigte der Masseur eine Kundin (30) während einer Ganzkörper-Behandlung massiv, führte gar mehrfach Finger ein. Zum Prozess erschien der Angeklagte nicht. Daraufhin forderte der Staatsanwalt, ohne Prozess, im sogenannten Strafbefehlsverfahren, zu urteilen. Heißt: Die Juristen urteilen nach Aktenlage und unterstellen ein Geständnis des Täters. Der Richter stimmte dem zu.“ Weitere Meldungen lassen sich zu dem Vorfall nicht finden (obwohl die beiden Medien ein unterschiedliches Alter des Täters angeben, ist doch davon auszugehen, dass es sich um den gleichen Fall handelt).
Die Schilderung von Tag 24 spricht für sich: Ein Nicht-Erscheinen des Angeklagten vor Gericht, das als Geständnis und damit schuldmindernd gewertet wird. Bei Vergewaltigungen war es früher eher nicht üblich, dass der Angeklagte nach Gutdünken entscheiden kann, ob er vor Gericht erscheint oder nicht. Und dass ein Nicht-Erscheinen einem Geständnis gleichkam, war wohl auch keine gängige Praxis. Insofern ist hier nur zu hoffen, dass Tag 24 sich irrt in der Darstellung. Eine entsprechende Presseanfrage an das Amtsgericht Dresden ist abgeschickt und wird bei Antwort hier ergänzt.
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