Quelle:
http://www.contra-magazin.com/2015/1...-muss-sichern/
Wenn Merkel die Grenzen nicht sichern will, muss die Bundeswehr das für uns Bürger tun.
Von Henry Paul
Der grundgesetzliche Auftrag der Bundeswehr ist eindeutig. Die Bundeswehr ist erstens dem Volk und dem Souverän, also dem Parlament verpflichtet. Sie muss das Grundgesetz und das Land, den Staat und die Nation vor Fremden, illegalen Grenzübertritten in unbekannter riesiger Anzahl verhindern, um unseren Staat weiter funktionsfähig und Grundgesetz-treu zu halten. Wenn die Kanzlerin trotz erkennbarer Notstandssituation das gegen ihren Eid nicht tun will, haben die Bürger und die Bundeswehr das Recht und die Pflicht es zu tun.
Wir Bürger müssen die Regierung, die Minister, die Staatssekretäre und die grundgesetzlichen Organe auffordern, unseren Staat zu schützen.
Deutschland kann keine weiteren Fremden, insbesondere illegale Zuwanderer mehr aufnehmen. Sowohl finanziell als auch organisatorisch ist das nicht verkraftbar, machbar und sinnstiftend. Es verstößt gegen die Grundgesetz-Ordnung, es verstößt gegen das Asylrecht, es verstößt gegen europäisches Recht.
Wenn die Regierung und die ihr anbefohlenen Mitarbeiter, Funktionsträger und Verantwortlichen unseren Staat, unser Grundgesetz, unsere Bevölkerung nicht schützen wollen, muss die Bundeswehr als Institution der Verteidigung unserer Werte, unserer Souveränität, unseres Staates, aktiv werden.
Wenn die Bundeswehr das auch nicht tut, dann müssen wir, das Volk zur Eigensicherung und Eigenleistung greifen, Grenzschließungen, Übernahme von Ämtern und Institutionen sowie Ämtern. Das Grundgesetz gibt uns dazu in Artikel 20 Satz (4) GG ausdrücklich die Genehmigung. Zitat GG: Satz 4: Gegen Jeden,der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Durch die vorsätzliche Befürwortung millionenfacher Zuwanderung – auch ohne Papiere, ohne Recht, ohne Grund, ohne Erlaubnis und ohne behördliche Bearbeitung – durch die Kanzlerin und ihre ausdrückliche Bestätigung, dass es nach oben keinerlei Begrenzung geben soll und darf, wird die staatliche Ordnung, die staatliche Fürsorgepflicht für die Bürger, den Staat, die Nation, die Kultur, die Finanzen, wird die allgemeine Sicherheitslage zerstört.
Damit ist der Satz 4 des Artikels 20 GG in Kraft. Widerstand ist nationale Pflicht.