Liebe GrüßeDas Gesundheitsministerium unter (Bankkaufmann!) Minister Spahn digitalisiert das Gesundheitswesen im Eiltempo. Ärzte und Patienten haben wenig zu sagen. Eine Bestandsaufnahme.
Seit vergangenen Montag ist das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) in Kraft. Dieses "Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur" regelt eine Vielzahl von Dingen – von der IT-Sicherheit in Krankenhäusern, die ab 2022 verpflichtend eingehalten werden muss, bis zur Anlage des Notfalldatensatzes eines Versicherten durch den Arzt. Viele dieser neuen Regelungen führen zu Veränderungen an anderer Stelle. So werden Ärzte für das Anlegen des Notfalldatensatzes (NFD) vom 20. Oktober 2020 bis zum 19. Oktober 2021 besonders vergütet, danach soll dies eine Routinearbeit sein.
Einige Regelungen haben Auswirkungen für die Versicherten selbst. So sollen sie für das elektronische Rezept, das Mitte 2021 kommen soll, eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Chip bekommen und dazu einen PIN-Brief, um die Karte scharf zu schalten. Mit einer APP und einem NFC-fähigen Smartphone können sie dann die Apotheke auswählen, in der das eRezept eingelöst wird. Eine weitere App kommt mit der elektronische Patientenakte (ePA) ins Haus, die von Ärzten ab Anfang 2021 mit Diagnosen und Daten aus ihren Praxisverwaltungssystemen (PVS) gefüllt werden soll. Die ePA ist patientenzentriert: die Versicherten haben die Möglichkeit, Diagnosen zu löschen oder (ab Mitte 2022) zu verbergen, wenn sie nicht möchten, dass bestimmte Ärzte Diagnosen sehen, etwa der Zahnarzt den Hinweis auf eine psychische Erkrankung. Gewissermaßen zum Ausgleich wird KIM gestartet, die sichere "Kommunikation in der Medizin", die Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen miteinander verbindet.
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